Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Kompaneers GmbH

Tarpen 40, Gebäude 6B

22419 Hamburg

 

Stand vom 1. Juli 2026

§1 GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnlicher Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§2 GEGENSTAND

  1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
  2. Aufträge unterliegen dem Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich die Geltung von Werkvertragsrecht vereinbart ist.
  3. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  4. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers.
  6. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Abwicklung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Einzelauftrags.

§3 LEISTUNGSUMFANG

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag
  3. Vereinbarte Termine verschieben sich, beziehungsweise Fristen verlängern sich um den Zeitraum, der für die Durchführung von Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich ist.
  4. Der durch Änderung entstandene Mehraufwand ist durch den Auftraggeber zu den Stundensätzen entsprechend der Einzelvereinbarung zu vergüten. Ist ein Festpreis vereinbart und erfordert die Durchführung von Änderungen einen Mehraufwand, wird der Auftragnehmer vor Durchführung der Änderungen ein verbindliches Änderungsangebot zu einem geänderten Festpreis erstellen. Erfordert die Erstellung des geänderten Angebotes einen nicht unerheblichen Aufwand, ist die Erstellung gesondert zu vergüten.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.
  6. Verbindlich vereinbarte Termine verschieben sich automatisch um Zeiträume, innerhalb derer der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, die geschuldeten Leistungen zu erbringen.
  7. Erfüllungsort aller Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

§4 BESONDERE PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu ermöglichen bzw. zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber

  1. Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
  2. eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
  3. den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
  4. im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Erbringung von Mitwirkungsleistungen in Verzug und ist durch die Unterlassung der Mitwirkungsleistung die weitere Leistungserbringung behindert, verschieben sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum des Verzuges. Der Auftragnehmer kann in diesem Falle für den Zeitraum des Verzuges eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung vermindert sich jedoch in dem Maße, wie es dem Auftragnehmer nachweislich möglich gewesen wäre, Mitarbeiter trotz Vorliegen der Behinderung an diesem Projekt oder bei anderen Projekten, insbesondere bei solchen, die für den Auftraggeber durchgeführt werden, einzusetzen.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer.

§6 NUTZUNGS- UND EIGENTUMSRECHTE

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an dem bei der Leistungserbringung entstandenen Know-how, den erfundenen Methoden, den Ideen, dem Konzept, sonstigen Grundlagen der Arbeitsergebnisse sowie allen sonstigen verkehrsfähigen Schutzrechten, ein nicht ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, wenn und soweit sie selbst Inhaber von Verwertungsrechten an den vorgenannten Rechten ist.
  2. Sofern der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags selbst entwickelte Software, deren Entwicklung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags oder eines vorangegangenen Auftrags war, einsetzt oder zum Einsatz bereitstellt, gehen keine über den Auftrag hinausgehenden Rechte an den Auftraggeber über, solange dazu keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dass bei der Leistungserbringung entstandene Know-how zu sämtlichen Zwecken uneingeschränkt einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Beratung. Der Auftraggeber wird mit Dritten keine Verträge schließen, welche die Anwendung dieses Knowhows behindert.
  4. Schulungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch digital verbreitet werden.

§7 HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§8 HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Pandemie, Cyberangriffe, Stromausfälle, Lieferengpässe und behördliche Maßnahmen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§9 ANNAHMEVERZUG

Im Falle des Annahmeverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

§10 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt: Für die bis zum Vertragende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§11 TREUEPFLICHTEN

Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben. Davon unberührt bleibt die Einstellung auf eigene Initiative des Mitarbeiters.

§12 HONORARE, NEBENKOSTEN, FÄLLIGKEITEN

  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Sätzen der jeweiligen Einzelaufträge.
  2. Ist ein Festpreis nicht vereinbart, halten die Mitarbeitenden des Auftragnehmers tägliche Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem Tätigkeitsbericht fest. Die Tätigkeitsberichte werden dem Auftraggeber mit der jeweiligen Rechnung zur Verfügung gestellt.
  3. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden, montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr. Zeiten der An- und Rückreise gelten als Arbeitszeit. Für Samstage wird ein Zuschlag von 50%, für Sonntage und gesetzliche Feiertage ein Zuschlag von 100% auf den Tagessatz erhoben. Gesetzliche Feiertage richten sich nach dem Einsatzort. Wochenend- und Feiertagseinsätze werden vorab zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und bedürfen einer Genehmigung von beiden Seiten.
  4. Rechnungsbeträge sind nach dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen zu bezahlen. Etwaige zwischen den Vertragsparteien geschlossene Individualvereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
  5. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bestehen. Zudem gilt gegenüber Kaufleuten § 288 Abs. 5 BGB (40-Euro-Verzugspauschale).
  6. Erbringt der Auftragnehmer geschuldete Leistungen auf Wunsch oder mit Einverständnis des Auftraggebers außerhalb seiner Geschäftsräume, verpflichtet sich der Auftraggeber zur zusätzlichen Zahlung der tatsächlich anfallenden Reisekosten sofern nicht eine individuelle Regelung getroffen wurde.
  7. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  8. Leistungen, die der Auftragnehmer mittels Leistungsnachweis dokumentiert, sind durch den Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage freizugeben oder zu reklamieren. Der Leistungsnachweis gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen begründete Einwände erhebt.

§13 Online-Schulungen / Aufzeichnungen

Online-Schulungen, Workshops, Coachings und sonstige Veranstaltungen dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder ganz noch teilweise aufgezeichnet, gespeichert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Bildschirmaufzeichnungen, Tonaufnahmen, Videoaufzeichnungen sowie KI-gestützte Transkriptionen.

§14 Kurzfristige Terminabsagen

Termine können bis fünf Werktage vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden.

Bei einer Absage innerhalb von fünf Werktagen vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.

Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden oder Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Vergütung berechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§15 ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

Die Kommunikation darf per E-Mail erfolgen. Elektronisch übermittelte Dokumente gelten als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des Empfängers abrufbar sind.

§16 SONSTIGES

  1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  5. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
  6. Sind Vorschriften dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Dies gilt entsprechend, falls diese Allgemeinen Auftragsbedingungen eine Lücke enthalten sollten.